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Musterrechnung

Nachfolgend können Sie eine beispielhafte Musterrechnung aufrufen. Wir möchten Ihnen damit helfen, Ihre Fragen zur Rechnung zu beantworten.

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wir begrüßen Sie recht herzlich bei den Stadtwerken Kusel.
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Produkte und Preise 2012

Preisentwicklung 2012

Für Erdgas kommt es ab 1. März 2012 zu einer Anhebung der verbrauchsabhängigen Arbeitspreise, da sich die Beschaffungskosten seit der letzten Preisänderung ständig erhöht haben.

Die Preisentwicklung für Strom ist zu Beginn des Jahres 2012 geprägt von ansteigenden Netzkosten und gesetzlichen Umlagen.

Die Wasserpreise bleiben zunächst konstant. Allerdings wird sich der landesweit einegführte sogenannte "wassercent" im Laufe des Jahres 2012 auswirken.

Eine Übersicht der Preise und unserer Produkte finden Sie in nachfolgender Bröschure zum Download:


"Produkte und Preise 2012"
(ca. 1,3 MB, PDF)

Schlichtungsstelle Energie hat ihre Arbeit aufgenommen

Zum 01. November 2011 hat die Schlichtungsstelle Energie die Arbeit aufgenommen. Diese wurde eingerichtet, um bei Konflikten zwischen dem Verbraucher und seinem Energieversorger zu vermitteln.
Die Schlichtungsstelle Energie bietet Verbrauchern künftig die Möglichkeit, kurzfristig und kostenlos ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren in Anspruch zu nehmen.

Zwischen Kunden und Energieversorgern kann es zu Konflikten kommen, etwa im Zuge eines Anbieterwechsels oder über die Höhe von Bonus- und Abschlagszahlungen. Können sich Kunden und Unternehmen nicht einigen, besteht bisher nur die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung. Solche Gerichtsverfahren können sich über mehrere Jahre hinziehen und sind für Verbraucher und Unternehmen finanziell belastend. Abhilfe schafft nun die neue Schlichtungsstelle Energie. Sie bietet einen unkomplizierten Weg, Konflikte zwischen Unternehmen und Verbrauchern schnell zu lösen. Ihre Gründung erfolgt auf Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes. Danach sollen Schlichtungsverfahren in der Regel nicht länger als drei Monaten dauern. Die Neutralität der Schlichtungsstelle wird durch einen unabhängigen Ombudsmann gewährleistet. Hierfür konnte Herr Dr. Dieter Wolst, ehemaliger Richter am Bundesgerichtshof, gewonnen werden.

Bevor es zum Schlichtungsverfahren kommt, ist der Versuch sich mit dem Kunden zu einigen gescheitert. Der Gesetzgeber sieht hierbei eine Frist von 4 Wochen vor, sich gegenüber dem Kunden zur Beschwerde zu äußern. Sollte es hierbei zu keiner Einigung kommen, hat der Kunde die Möglichkeit bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Durchführung einer Schlichtung zu stellen. Hierbei darf die Streitigkeit nicht anderweitig anhängig oder abschließend behandelt worden sein.

Nachdem die Ombudsperson den Sachverhalt geprüft hat, wird sie den Sachverhalt innerhalb von 4 Wochen nach Recht und Gesetz entscheiden. Die Entscheidung wird den beiden Parteien schriftlich mitgeteilt. Wichtig hierbei ist, dass es sich bei der Entscheidung nur um eine Empfehlung handelt. Die Möglichkeit von rechtlichen Schritten bleibt somit unberührt. Ein wichtiger Aspekt für das EVU ist die Fallpauschale, die bei einer Schlichtung gegenüber des EVU´s erhoben wird. Die Fallpauschale wird jährlich festgelegt und beträgt für das erste Jahr 350 €. Für den Kunden ist die Schlichtung kostenfrei, solange es sich nicht um einen missbräuchlichen Antrag handelt. Missbräuchlich ist ein Antrag, wenn mir ihm sachfremde Ziele verfolgt werden. Beispielsweise, wenn ein Antragssteller, nur um die Fallpauschale auszulösen, dieselbe Beschwerde erneut vorbringt, obwohl diese bereits abschlägig beschieden worden ist.

Anschrift:
Schlichtungsstelle Energie e.V.
Friedrichstraße 133
10117 Berlin


Telefon: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 0
Fax: +49 (0) 30 / 27 57 240 – 69
Mo. - Fr. 10:00 - 16:00 Uhr
E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
Internetadresse: www.schlichtungsstelle-energie.de

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