Der Grundversorger nach § 36 Abs.(2)EnWG im Netzgebiet der allgemeinen Versorgung für Elektrizität der Stadtwerke Kusel GmbH ist die
Stadtwerke Kusel GmbH
Lehnstraße 32
66869 Kusel.
Sie ist damit in dem o.g. Netzgebiet zur Grund- und Einsatzversorgung gemäß §§ 36, 38 EnWG verpflichtet.
Einwände gegen das Ergebnis dieser Feststellung sind bis zum 31. Oktober d. J. einzulegen beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz, Referat 8406, Stiftsstraße 9, 55116 Mainz.
Verwaltung Lehnstr. 32
Montag - Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr
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Freitag
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Im übrigen nach Vereinbarung.
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