Die Bundesregierung hat neue gesetzliche Umlagen (Gassicherungs- und Gasspeicherumlage) eingeführt und bestehende Umlagen (Bilanzierungs- und Konvertierungsumlage) sind gestiegen.
Gemäß § 5 Abs. 2 GasGVV bzw. Ziffer 6.6 AGB erfolgt eine Preisanpassung auf Grund dieser Umlagen zum 01.11.2022.