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Dezentrale Einspeiseanlagen

Allgemein

Vergütungssätze für vermiedene Netzentgelte ab 01.01.2018

Vergütungssätze ab 01.01.2012

Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, gemäß § 20 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 EEG zum 31. Oktober eines Jahres im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Empfehlung 2010/5 - Betriebliche Einrichtungen im Sinne des § 6 Nr. 1 EEG 2009

Wie sich aus dem Hinweis 2009/14 der Clearingstelle EEG ergibt, ist eine "Anlage" im Sinne des §3 Nr. 1 EEG 2009 bei Photovoltaikanlagen das einzelne Modul mit der Folge, das Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikstationen mit mehr als 100 kWp Gesamtleistung zur Zeit nicht den Pflichten des §6 Nr. 1 EEG 2009 unterliegen, dass heißt es muss keine technische oder betriebliche Einrichtung zur Leistungsreduzierung nach derzeitiger Rechtslage vorhanden sein.

Clearingstelle:

PV Novelle des EEG 2012 -  Notwendigkeit der Erzeugungszähler bei PV-Anlagen < 10 kWp

Hinweis 2010/1 - Inbetriebnahmezeitpunkt bei PV-Anlagen unter dem EEG

Ab dem 01. Juli 2010 erfolgt eine deutliche Verringerung des Vergütungssatzes von Photovoltaikanlagen.

Durch diese drastische Vergütungsabsenkung, besteht derzeit eine sehr hohe Nachfrage an Neu- und Zubauten von Photovoltaikanlagen bis zum 30. Juni 2010.


Die SW Kusel wird entsprechend des Hinweisbeschlusses der CEARINGSTELLE EEG vom 25.06.2010 Nummer 2010/1 die Inbetriebsetzung der Solaranlagen akzeptieren.

EEG 2009 - Meldung an die Bundesnetzagentur

Am 1. Januar 2009 ist eine novellierte Version des Erneuerbaren- Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft getreten.

Ab diesem Zeitpunkt sind alle Betreiber von Photovoltaikanlagen verpflichtet, Standort sowie Leistung der Anlage der Bundesnetzagentur (BNetzA) zu melden. Es muss die installierte Leistung jeder Photovoltaikanlage gemeldet werden, die ab dem 1.1.2009 neu in Betrieb gegangen ist und für die eine Vergütung nach § 32 oder § 33 EEG gezahlt wird.

Die Meldung kann per Brief, Fax, Email und seit 26.10.2010 auch per Internet über das PV-Meldeportal erfolgen.

Die Bundesnetzagentur empfiehlt Anlagenbetreiberinnen und -betreibern, wegen des wesentlich schnelleren Versandes der Registrierungsbestätigung - in der Regel wenige Tage nach erfolgter Meldung - ihre PV-Anlage über das PV-Meldeportal zu melden.

Die Meldung können Sie unter https://app.bundesnetzagentur.de/pv-meldeportal/ vornehmen.

ACHTUNG: Erfolgt keine Mitteilung an die BNetzA, ist der Netzbetreiber nicht zur Vergütung des Stroms verpflichtet!

Veröffentlichungspflichten EEG

Inbetriebnahmeunterlagen EEG/KWK-Anlagen

Technische Vorschriften für den Anschluß von Eigenerzeugungsanlagen

  • Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz
    - Downloadmöglichkeit in Kürze
  • Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz
    - Downloadmöglichkeit in Kürze

Einspeiseverträge

Die umfangreichen Anlagen 3-6 zu den Einspeiseverträgen in Niederspannung haben wir den Vertragsunterlagen nicht beigefügt. Bei Bedarf stehen die Broschüren bei uns zur Abholung bereit oder können im Internet unter den folgenden Links geladen werden: