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Abwendungsvereinbarung

Was ist eine Abwendungsvereinbarung?

Wenn Sie vor der Unterbrechung Ihrer Stromversorgung stehen und diese verhindern möchten, erhalten Sie von uns ein Angebot für eine Abwendungsvereinbarung. Diese sieht vor, dass wir Sie weiterhin mit Energie versorgen, wenn Sie sich dazu verpflichten, pünktlich und fristgerecht Ihre Abschläge und zusätzlich Ihre Zahlungsrückstände zinsfrei und in Raten zu bezahlen


Hier finden Sie eine Muster Abwendungsvereinbarung zum Download als PDF.


Wann bekomme ich eine Abwendungsvereinbarung?

Spätestens mit der Ankündigung der Versorgungsunterbrechung erhalten Sie ein Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung.


Wie kann ich eine Abwendungsvereinbarung abschließen?

In der Abwendungsvereinbarungen sind Vorschläge für Ratenzahlungen. Passt dieser Vorschlag für Sie, unterzeichnen Sie die Vereinbarungen und senden Sie uns diese zu.

Bei Bedarf können wir auch gemeinsam eine andere Ratenlösung erarbeiten.


Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig melden und diese auch rechtzeitig unterschrieben an uns zurückgeben. Mindestens Zwei Tage vor dem Sperrtermin. Nur so vermeiden Sie weitere Kosten und können die drohende Unterbrechung Ihrer Energieversorgung abwenden.


Regelmäßig Zahlungsprobleme?

Sollten Sie regelmäßig Probleme mit Zahlungen (nicht nur bei uns) haben, stehen Ihnen auch Schuldnerberatungen als Anlaufstellen zur Verfügung, die Sie unterstützen können. Scheuen Sie sich nicht, diese zu kontaktieren. So zum Beispiel:

 

Schuldnerberatung des Landkreises Kusel

Trierer Str. 39 (DRK-Gebäude)

66869 Kusel

06381 424-398 oder -399