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Preisanpassung Strom zum 01.04.2024

Um die Verbraucher zu entlasten hatte die Bundesregierung zugesagt, nicht verbrauchte Corona-Sondermittel für Klimaschutzprojekte umzuwidmen und die Netzentgelte mit 5,5 Milliarden Euro zu bezuschussen. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2023 allerdings entschieden, dass diese Umwidmung nicht verfassungsgemäß ist. Das Urteil hat zur Folge, dass der Zuschuss nun doch nicht zur Verfügung steht und dadurch die Netzentgelte und die §19 NEV Umlage stärker steigen als ursprünglich angedacht. Die Preisanpassung erfolgt gem. §§5, 5a StromGVV und Ziffer 6.6 bzw. 7. unserer AGB. Der Verbrauchspreis steigt in allen Tarifen um 1,26 ct/kWh (brutto). Der Grundpreis bleibt unverändert. (Die Preise können Rundungsdifferenzen enthalten).

 

Download Preisanpassungen (PDF)