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Messstellenbetrieb

Messstellenbetreiberwahl

Gemäß dem Energiewirtschaftsgesetz kann auf Wunsch des Anschlussnutzers in den Netzen der Stadtwerke Kusel GmbH der Messstellenbetrieb von einem Dritten durchgeführt werden. Zur Ausgestaltung der rechtlichen Beziehung zwischen Netzbetreiber und Messstellenbetreiber ist der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages erforderlich.

Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers nach § 37 Abs. 1 MsbG

Download Informationen des grundzuständigen Messstellenbetreibers (PDF)