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Netzentgelte

"Hiermit veröffentlichen wir gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG die Indikation der Netznutzungsentgelte für  unser STROM-Netz ab dem 01.01.2015 für das Netzgebiet der Stadtwerke Kusel GmbH gemäß den nachfolgenden Preisblättern.

Dieses Preisblatt basiert auf einer voraussichtlichen Erlösobergrenze, die mit Kenntnisstand zum Kalkulationszeitpunkt unter Berücksichtigung der Vorgaben der Bundesnetzagentur (Hinweise der BNetzA vom 04.10.2013) für das Jahr 2015 ermittelt wurde.  Es können sich beispielsweise noch Änderungen durch Anpassungen der vorgelagerten Netzkosten, der Umlage nach KWK-G, der § 19-StromNEV-Umlage, der Umlage nach § 13 Absatz 4a und 4b EnWG (Umlage für abschaltbare Lasten) oder der Umlage nach § 17 f EnWG (Offshore-Haftungsumlage) ergeben. Diese Aufzählung ist nicht abschließend.  Die Entgelte aus dieser Veröffentlichung sind nicht verbindlich. Die verbindlichen Netzentgelte für 2015 werden unverzüglich nach Vorliegen aller bestimmenden Faktoren abschließend ermittelt und rechtzeitig vor dem 01.01.2015 bekanntgegeben.
Die Indikation der Netznutzungsentgelte finden Sie unter dem u.a. Link: